BRD - Fachleute und Verbände fordern eine Anpassung der Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer an die weniger strengen Regeln für Radfahrer. Bisher orientiert sich der Wert an dem für Autofahrer, 0,5 Promille.
Das Thema wurde beim Verkehrsgerichtstag in Goslar besprochen. E-Scooter wären 20 km/h schnell. Damit seien sie dem Fahrrad näher als dem Auto, so der ADAC. Bisher ist das Radfahren unter Alkoholeinfluss bis 1,6 ‰ straffrei.
E-Scooter gelten aber als Kraftfahrzeuge und werden wie Autos behandelt. Auch gesetzlich seien E-Scooter dem Zweirad näher: "Es gebe weder Helm- noch Fahrerlaubnispflicht." Warum wird bei der Promillegrenze ein Unterschied gemacht? (T-Online)