Köln - Die Wikipedia leitet die Suche nach dem "Kleingedruckten" auf die "Allgemeinen Geschäfts- Bedingungen" um. Die kurz AGB's genannten Bedingungen beschreiben die rechtliche Umgebung eines Vertrages.
So wie der Kauf eines Autos oder die Konditionen eines KVB-Beförderungsvertrages: Das Auto bleibt Eigentum des Verkäufers, bis es bezahlt ist, etc. Die Ausgestaltung der AGB's ist frei, solange man nicht gegen gute Sitten und Gesetze.
Wirtschaftsunternehmen bezahlen Anwälte, die für sie günstige Texte ausarbeiten. Für den Verbraucher sind diese Texte wegen ihres Umfangs und der Schriftgröße schwer lesbar, deshalb bedeutet das "Kleingedruckte" oft soviel wie "unlesbar" .. (rb/MF)