Köln - Das Erzbistum Köln muss weder Medien noch Öffentlichkeit darüber informieren, in welche Anlagen und Firmen es sein Vermögen investiert. Anders als Behörden in NRW muss das Erzbistum der Presse solche Auskünfte nicht geben.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften umfasse auch deren Vermögensverwaltung. Zwar handelten die Kirchen hoheitlich, wenn sie Kirchensteuer erheben, die Verwaltung des Vermögens sei aber von der Erhebung der Steuer zu trennen.
Auch, wenn das Vermögen aus Steuereinnahmen stamme. Die Journalistin Annika Joeres vom Recherchenetzwerk «Correctiv» hatte eine Auskunftsklage gegen das Erzbistum erhoben. Sie wollte wissen, wie viel Kirchensteuermittel das Erzbistum in Aktien, Anleihen und Fonds bei welchen Unternehmen anlegt. (WDR)