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Unfall nach Autorennen
Mülheim - Bei einem illegalen Autorennen in Mülheim hat es am Sonntag Abend einen schweren Unfall gegeben. Ein Teilnehmer verlor auf der Deutz-Mülheimer-Straße die Kontrolle über seinen Wagen und überschlug sich mehrfach.

Drei der vier Insassen wurden leicht verletzt - einer schwer. Er musste mit einem Schlüsselbeinbruch ins Krankenhaus. Zwei der Teilnehmer mussten ihren Führerschein abgeben. (Radio Köln).

Nachtrag: Liebe Leser, in den Tagen nach dem Unfall gab es keinerlei Zeitungsmeldungen oder Polizeiberichte dazu. Die Polizei ergänzte bei Nachfrage lediglich: Der Fahrer des BMW war 18 Jahre, der Focus-Fahrer 19 Jahre alt. Drogen und Alkohol waren nicht im Spiel. (rb/MF)

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Kind bei Verkehrsunfall verletzt
Dellbrück - Am Dienstag, 19. Mai gegen 17.45 Uhr befuhr der 46-Jährige Radfahrer die Dellbrücker Hauptstraße in Richtung Bergisch Gladbacher Straße. Da er nach eigenen Angaben nicht auf das Rotlicht geachtet hatte, geriet er in den Querverkehr. Nachdem er es geschafft hatte, die Bergisch Gladbacher Straße unfallfrei zu überqueren, kreuzte er die gegenüberliegende Fußgängerfurt.

Dort wollte ein Neunjähriger mit seiner Mutter bei grüner Fußgängerampel die Straße überqueren. Der Radfahrer erfasste das Kind und kam dadurch ins Schleudern. Seine Fahrt endete im Gegenverkehr, wo er mit einem dort wartenden Audi zusammenprallte.

Das Kind hatte offensichtlich einen Schutzengel, es wurde nach ambulanter Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen. Der 46-Jährige wurde auch in ein Krankenhaus gebracht. Ob er stationär verbleiben musste, konnte zur Unfallaufnahme noch nicht gesagt werden.
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Rauchverbot auf Spielplätzen!
Mülheim/Köln - Die Stadt Köln will das Rauchverbot auf Spielplätzen ab sofort kontrollieren. Eigentlich gilt das Verbot schon seit Ende vergangenen Jahres. Bisher wurde es aber nicht flächendeckend durch das Ordnungsamt überwacht, sagt Edith Schwiesau, Leiterin des Kölner Ordnungsdienstes.

Bis zum 1. Juli gilt noch eine Schonfrist für Spielplatz-Raucher. Bis dahin wird das Ordnungsamt gezielt auf das Verbot hinweisen, aber noch keine Bußgelder verhängen. Nach dieser ersten Phase wird dann ein Bußgeld von 25 Euro, im Wiederholungsfall von 35 Euro, fällig. (Radio Köln, 21.05.09)

Kommentar: Bei der Gelegenheit kann man vielleicht auch das Bolzen mit Lederbällen beenden. Manche ältere Jungen finden Bolzen auf Spielplätzen besonders spannend. Vor allem, wenn hinter dem Tor der Sandkasten ist und man aus Versehen mal einen von den Wackeldötzen umschießt .. (rb/MF)
Frau mit Burkini (Bild Giorgio Montersino, CC BY-SA 2.0 Wikipedia)
Keine Befreiung vom Schwimmunterricht

Münster - Muslimische Mädchen im Grundschulalter müssen am Schwimmunterricht teilnehmen. Sie hätten grundsätzlich keinen Anspruch auf Befreiung von dem auch gemeinsam mit Jungen stattfindenden Unterricht, befand das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch in einer Eilentscheidung (Az.: 19 B 1362/08).

Es sei zumutbar, eine dem Islam entsprechende Schwimmkleidung - etwa einen "Burkini" - zu tragen. Das OVG bestätigte einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Eltern einer Neunjährigen aus Gelsenkirchen hatten beim Schulamt vergeblich die Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht beantragt.

Sie begründeten dies mit ihrer persönlichen strengen Auslegung des Korans. Dem Hinweis der 1. Instanz auf die Möglichkeit der besonderen Schwimmbekleidung hielten die Eltern entgegen, diese sauge sich mit Wasser voll und behindere die Tochter beim Schwimmen. Ob es in dem Fall noch zum Hauptsacheverfahren kommt, ist unklar. (EXPRESS)

 

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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