Höhenhaus - Besitzer von Einzelhäusern dürfen nach hinten anbauen. Wer dagegen seine Doppelhaushälfte erweitern will, braucht bislang das Einverständnis seines Nachbarn. Ein neuer Bebauungsplan der Stadtverwaltung für die Finnensiedlung in Höhenhaus sieht vor, dass dieses Einvernehmen nicht mehr vorliegen muss.
„Auslöser war der Fall einer Familie, der das Haus zu eng wurde", sagt Albrecht Scherer von Amt für Stadtplanung. Die Familie wollte ihren Wohnraum mittels Anbauvergrößern. Doch die Grundstücksnachbarn spielten nicht mit. „Wenn der Abstand zwischen Anbau und angrenzendem Grundstück weniger als zwei Meter beträgt, ist das Einverständnis der Nachbarn zwingend vorgeschrieben“, erläutert Scherer den noch geltenden Bebauungsplan. Da die Grundstücke schmal sind, trifft die bisherige Regelung jeden Eigentümer der 158 Doppelhaushälften. Die Stadtverwaltung hätte allerdings keinen neuen Bebauungsplan in die Wege geleitet, gäbe es nicht bereits Erweiterungen. An 23 der Doppelhäuser, so Scherer, seien bereits Anbauten realisiert - mit Einverständnis der Nachbarn. Die Verwaltung sehe sich in der Pflicht, gleiche Verhältnisse für alle zu schaffen. Sie plante zudem ein so genanntes beschleunigtes Verfahren - ohne Bürgerbeteiligung.
plaza-escorts.comDer Stadtentwicklungsausschuss begrüßte zwar die Pläne, beschloss aber auf Initiative von Grünen und CDU, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Die Bezirksvertretung Mülheim folgte dieser Empfehlung und will erst nach einer Informationsveranstaltung über den Bebauungsplan abzustimmen. Albrecht Scherer informierte inzwischen, dass der 11. Juni als Termin feststünde. Ort und Uhrzeit würden zeitnah bekannt gegeben.
(Kölner Stadt-Anzeiger, Uwe Schäfer)