Alltägliches Stadtbild (KStA)
Autofahrer schlägt unmotiviert zu
Höhenhaus - Ein Mitarbeiter der Abfallwirtschaftsbetriebe (40) ist am Dienstagmorgen (21. April) in Köln-Höhenhaus Opfer eines rücksichtslosen Autofahrers (33) geworden. Der 40-Jährige befand sich auf dem Trittbrett des Müllwagens, als der Mercedesfahrer sehr dicht an ihm vorbei fuhr und ihn dabei fast streifte.

Der AWB-Mitarbeiter wies daraufhin den Autofahrer auf die Gefährlichkeit seines Überholmanövers hin. Unvermittelt stieg dieser aus seinem Benz und schlug dem Überraschten mehrmals ins Gesicht. Als sich dieser zur Wehr setzte, stieg der 33-Jährige in seinen Daimler und fuhr davon. Der Angegriffene konnte sich allerdings das Autokennzeichen merken ..

Kommentar: Na, "unmotiviert" würde ich das Verhalten des Verkehrsrowdys nicht nennen. Es gibt im Gegenteil ein paar übermotivierte Machos zuviel, für die schon fünf Minuten Warten hinter dem Müllwagen eine persönliche Beleidigung ist. Eine Woche Sozialdienst auf einem Müllwagen wäre mal eine prima Strafe. (rb/MF)

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Fahrradfahrer prallt gegen Auto
Mülheim - Ein 30-jährige Radfahrer befuhr Dienstag, den 21.04., gegen 20:45 Uhr den Radweg des "Clevischen Ring" in Richtung Mülheim. Dabei benutzte er jedoch den Radweg der Gegenrichtung. Im Einmündungsbereich der Berliner Strasse stieß er gegen einen BMW, der nach rechts auf den Clevischen Ring abbiegen wollte.

Der Radfahrer fuhr in die rechte Fahrzeugseite des BMW, fiel zu Boden und blieb schwer verletzt liegen. Darauf wurde eine vorbeifahrende Streifenwagenbesatzung aufmerksam. Die Polizisten kümmerten sich um den Verletzten, der zwar ansprechbar war, aber keine Angaben zum Unfallhergang machen konnte. Die Polizei bittet Unfallzeugen, sich unter 0221/229-0 zu melden.

Kommentar: Zwei Standartfehler führen einmal mehr zu einem schweren Unfall. Radfahrer sollten grundsätzlich den Radweg auf der richtigen Seite benutzen. Autofahrer müssen beim Abbiegen IMMER mit Verkehr von rechts rechnen: Ein Kind mit Fahrrad auf dem Gehweg wäre völlig legal unterwegs gewesen. Das heißt für den Autofahrer, dass er niemals “blind” abbiegen darf. (rb/MF)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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