Attacke mit dem Fleischerbeil

Mülheim - Ein heftiger Streit auf der Buchholzstraße in Mülheim hatte für Dagistan K. ein doppeltes gerichtliches Nachspiel. Zuerst wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer 10-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Später entschied das Amtsgericht, dass er außerdem 400 Euro Schmerzensgeld an den Kontrahenten, der ihn verklagt hatte, zahlen muss (Az. 126 C 145/06).

An einem Tag im Mai gerieten Dagistan K und André L. aneinander. Nach Aussage des Klägers lud er Blumen aus seinem Lieferwagen aus und hatte leere Kästen daneben abgestellt, so dass Dagistan K. mit seinem Wagen nicht vorbeifahren konnte. Der stieg aus, und es kam zum wütenden Wortwechsel. Nachdem er André L. mehrmals geschubst hatte, ohrfeigte dieser ihn. Es war nicht das Ende der Eskalation: Dagistan K. soll in seine nahegelegene Wohnung gegangen, ein Fleischerbeil geholt und versucht haben, damit auf André L. einzuschlagen. Nach dessen Worten wehrte er sich nach Kräften, griff zu einer leeren Blumenkiste, um den Schlag abzuwehren, brachte seinen Gegner zu Fall und entwand ihm das Beil. Dabei habe er sich Schnittwunden an zwei Fingern seiner linken Hand zugezogen .. Alles in allem stünden André L. deshalb nur 400 Euro Schmerzensgeld zu. Darüber hinaus könne er die Pauschale von 25 Euro geltend machen, Anwaltskosten jedoch nur in Höhe von 47,50 Euro. (KStA, Clemens Schminke)

Kommentar: Urteilsschelte ist ja immer eine preiswerte Übung. Wenn aber jemand mit dem Beil auf einen Mitmenschen losgeht, dann nimmt er billigend schwerste Verletzungen oder sogar den Tod des Opfers in Kauf. Dafür eine 10-monatige Freiheitsstrafe?

In der Regel gibt es die auf Bewährung, und der Angeklagte kann nach der Verhandlung nach Hause gehen. Auch hören sich 400 Euro Schmerzensgeld und eine Kostenerstattung von knapp 50 Euro eher nach einer Lappalie an. Es ist zu befürchten, dass milde Urteile die Gewaltbereitschaft eher fördern als abschrecken. (rb/MF)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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