Mülheim - Die Stadt Köln verbietet zum Jahreswechsel vom 31. Dezember 2020, 20 Uhr, bis 1. Januar 2021, 3 Uhr, in Teilen der Stadt das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Raketen, bengalischem Feuer, Rauchpulver oder anderen pyrotechnischen Gegenständen.
Am 18. Dezember 2020 tagte zu dem Thema ein Krisenstab. Dann veröffentlichte die Stadt Köln als Ergebnis alle Orte, an denen das Verbot gilt. In Mülheim sind Verbotszonen der Wiener Platz und die Frankfurter Straße von der Genovevastraße bis zur Montanussstraße.
Auch auf der Keupstraße von der Schanzen- bis zur Bergisch Gladbacher Straße darf dieses Jahr nicht geböllert werden. Das Verbot soll Menschenansammlungen im öffentlichen Raum verhindern. Auch sollen die Gesundheitszentren nicht durch Feuerwerksverletzte zusätzlich belastet werden. (EXPRESS)