Wieder flott im Tunnel ..
Kalk - Der Kalker Tunnel erfüllt nach Sanierung und brandschutztechnischer Ertüchtigung alle erforderlichen Sicherheitsrichtlinien. Daher kann die zur Zeit geltende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h entfallen.
Dazu wird am Donnerstag, den 27. August 2020, zwischen 9 und 14 Uhr eine Wanderbaustelle eingerichtet und die Beschilderungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gegen neue Schilder mit 80 km/h in beiden Richtungen getauscht.
Der Verkehr kann den Bereich zweispurig passieren. Für alle Kraftfahrzeuge gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, sobald die Beschilderung fertig ist. Die Sperrung des Tunnels für den Gefahrgutverkehr (Klasse E) bleibt bestehen. (Stadt Köln)