Köln - Der Ordnungsdienst der Stadt Köln kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht in den Einrichtungen und Fahrzeugen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB). Am Mittwoch, den 12.08.20 stellten sie 44 Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Fahrgästen fest.
Diesen Personen droht ein Bußgeld von 150 Euro. Im Rahmen der Kontrollen erstatteten die Einsatzkräfte in zwei Fällen Strafanzeigen wegen Beleidigung. Bislang wurden Fahrgäste angesprochen und aufgefordert, eine Maske anzulegen – wenn dies erfolgte, wurde kein Verstoß festgestellt.
Das ist seit der ab dem dem 12. August 2020 geltenden Fassung der Corona-Schutzverordnung NRW und des Bußgeldkataloges anders: Wer in den Fahrzeugen und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wird, dem droht eine Geldbuße von 150 Euro. (Stadt Köln)