Mülheim - Man sieht im Dunkeln oft Radfahrer ohne Licht am Rad. Nun waren früher die Lichtanlagen so fehleranfällig, dass es eine Kunst war, die immer funktionstüchtig zu halten. Aber die Zeiten sind endgültig vorbei:
Nabendynamos, Halogenleuchten, Standlichter und doppelte Kabel sind heute Standard. Es gibt, technisch betrachtet, keine Entschuldigung mehr für Dunkelfahrten. Allerdings ist die Gefahr, von der Polizei erwischt zu werden, wegen seltener Kontrollen gering.
Was aber übel werden kann, ist, wenn man nach einem Unfall, bei dem mangelhaftes Licht am Rad eine Rolle spielt, Schadenersatz und Schmerzensgeld leisten muss. Oder die eigenen, begründeten Ansprüche wegen Mitschuld gekürzt werden. (rb/MF)