BRD - Ab dem 28. April 2020 gelten neue Regeln der Straßen- Verkehrsordnung. Besonders Fahrradfahrer sollen besser geschützt werden. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen. Daneben gibt es auch Verbesserungen für Carsharing und Elektroautos.
Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden, sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt. Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird, statt bis mit 25 Euro, mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig 1,5 m Abstand halten, außerorts 2 m. Bisher galt lediglich ein "ausreichender Seitenabstand". Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können einfacher ausgewiesen werden. (T-Online)