Köln - In einem Brief an NRW-Verkehrsminister Wüst bittet OB Henriette Reker den Minister, die Möglichkeit zu schaffen, die Radwege- Benutzungspflicht innerorts grundsätzlich aufheben zu können, um die Verkehrsverhältnisse auf den Radwegen schnell entzerren zu können.
Um auf allen Fahrbahnen, die dann von Radfahrenden mitgenutzt werden können, sichere Verkehrsverhältnisse zu schaffen, müsste temporär die Höchstgeschwindigkeit innerhalb der geschlossenen Ortschaft grundsätzlich und ohne Anpassung der Beschilderung auf 30 km/h begrenzt werden.
In der Corona-Krise hat der Autoverkehr in Köln um 50% ab-, der Radverkehr um 5% zugenommen. Nach Corona könne man prüfen, ob die Maßnahmen beibehalten werden können, wenn sie sich vorteilhaft für den Rad- und Fußverkehr und zumindest nicht ausschließlich zum Nachteil des Kfz-Verkehrs auswirken. (Stadt Köln)