NRW - Der islamische Religionsunterricht in NRW wird fortgeführt. Das beschloss der Landtag am 26.06.2019 mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD und Grünen. Die AfD stimmte gegen den Gesetzentwurf. Die Einführung als ordentliches Lehrfach wurde 2011 gesetzlich beschlossen.
Das war eine Übergangsregelung, die Ende Juli 2019 ausläuft. Das neue Gesetz sieht Änderungen vor. So wird künftig eine Kommission über Lehrplaninhalte und Schulbücher mit entscheiden. Bislang gab es dafür einen Beirat mit vier muslimischen Vereinen, darunter die DiTiB und Einzelpersonen.
In der neuen Kommission sind nur noch muslimische Verbände und Vereine vertreten. Jede Vereinigung hat eine Stimme, egal, wie viele Muslime sie vertritt. Die Mitgliedsorganisationen schließen einen Vertrag mit dem Land ab, in dem Kriterien etwa zur Staatsferne festgelegt werden. (WDR)