Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Mordurteil gegen Raser aufgehoben. Er gab der Revision zweier Männer statt, die das Landgericht nach einem Autorennen mit tödlichem Ausgang zu lebenslanger Haft verurteilt hatte.
Aus Sicht des Landgerichts hatten die Raser den Tod anderer billigend in Kauf genommen. Der BGH sieht den Vorsatz - Voraussetzung für ein Mordurteil - nicht belegt. Er verwies die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück.
Die beiden Raser können auf eine mildere Strafe hoffen. Bei einer fahrlässigen Tötung reicht der Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. (KR, 01.03.18) Nun hat sie das Gericht erneut wegen Mordes verurteilt, aber die Anwälte der Beklagten gehen in Revision. Also noch kein Ende in Sicht .. (rb/MF)