NRW - Die Zukunft des islamischen Religionsunterrichts in NRW ist nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts offen. Die höchsten deutschen Verwaltungsrichter hatten ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster aufgehoben.
Das OVG muss jetzt erneut prüfen, ob der Zentralrat der Muslime (ZMD) und der Islamrat Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sind (Az.: 6 B 94.18). Das OVG hatte das verneint.
Sollte es zu nun zu einem anderen Schluss kommen, könnten ZMD und Islamrat einen Anspruch auf Religionsunterricht nach ihren Grundsätzen haben. Ende des Schuljahres läuft eine Übergangsregelung aus, die islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache und mit in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften anbietet. (KR)
Eine Religion auf unsere Kinder loslassen, die Andersgläubige als minderwertige Ungläubige diffamiert und Deutschland und die Demokratie verachtet? Eine wirklich hervorragende Idee!
Köln - Aufgrund der Feiertage im Dezember kommt es zu Verschiebungen der Leerungstermine zwischen Mittwoch, dem 26. und Samstag, dem 29. Dezember 2018.
Wir kommen statt Montag, 24.12. am Samstag, 22.12.18 - statt Dienstag, 25.12. am Montag, 24.12.18 - statt Mittwoch, 26.12. am Donnerstag, 27.12.18 - statt Donnerstag, 27.12. am Freitag, 28.12.18 - statt Freitag, 28.12. am Samstag, 29.12.18.
An Heiligabend, 24. Dezember und Silvester, 31. Dezember, sind die Wertstoff-Center in der August-Horch-Straße 3, Köln-Gremberghoven und der in der Butzweilerstraße 50, Köln-Ossendorf, von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Die Schadstoffmobile sind nicht im Einsatz. (AWB)