BRD - Die Zahlungsansprüche ausländischer Hartz-IV-Bezieher haben sich in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. 2007 betrugen die Ansprüche von Ausländern demnach knapp 6,6 Milliarden Euro. Im Jahr 2018 beliefen sie sich auf 12,9 Milliarden Euro.
Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gehörten zu den Regelleistungsberechtigten 2007 rund 1,3 Millionen Ausländer. 2018 waren es rund 2 Millionen. Die Zahl der deutschen Regelleistungsbezieher sank im gleichen Zeitraum von rund 5,8 Millionen auf rund 3,4 Millionen.
Unter den ausländischen Hartz-IV-Beziehern entfielen Ansprüche von 2,4 Milliarden Euro auf Bürger aus EU-Staaten. 6,1 Milliarden Euro entfielen auf Menschen aus den acht wichtigsten Asyl-Herkunftsstaaten. Anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch auf Hartz IV, z.B. bei Arbeitslosigkeit. (T-Online)