Buchheim - Am 23. Mai 2018 wollte eine Twingofahrerin (53) gegen 15.10 Uhr von einem Parkplatz auf die Frankfurter Straße auffahren. Als sie den angrenzenden Fahrradweg überquerte, erfasste ihr Auto eine querende Radfahrerin (47).
Durch die Wucht des Aufpralls stürzte die 47-Jährige und blieb verletzt auf dem Asphalt liegen. Nach derzeitigem Sachstand hatte die Fahrradfahrerin den Radweg entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren. (Polizei)
Kommentar: Die Polizeimeldung gibt der Radfahrerin die Schuld. Aber wenn sie entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fuhr, kam sie für den Autofahrer von rechts. Und wohin gucken die, wenn sie in eine Straße einbiegen? Natürlich nach rechts, in Fahrtrichtung .. (rb/MF)