Kinder für Grundschule anmelden
Mülheim - Im Oktober müssen Eltern ihre Kinder, die zwischen dem 01.08.02 und dem 31.08.03 geboren sind, in einer Grundschule anmelden. Die Kinder werden zum 01.08.09 schulpflichtig. Eltern können frei wählen, in welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden, ein Anspruch besteht rechtlich allerdings nur auf einen Platz an einer der nächstgelegenen Grundschulen.

Welche dies sind, teilt das Schulverwaltungsamt den Eltern in einem Schreiben über das Anmeldeverfahren mit. Informationen hierzu gibt es Mo-Fr zwischen 8 und 12 Uhr unter Telefon 0221 / 221-39227. Die Anmeldepflicht gilt auch für Kinder, die körperlich oder geistig behindert sind. Behinderte Kinder, die bereits gefördert worden sind, können statt in der angegebenen Grundschule direkt an der zuständigen Schule angemeldet werden.

Eltern werden gebeten, ihr Kind zur Anmeldung mitzubringen, dazu die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, die Elternbenachrichtigung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten. Eltern, die erst jetzt nach Köln ziehen, können nicht mehr benachrichtigt werden. Sie können ihre Kinder an einer der nächstgelegenen Grundschulen anmelden. (Stadt Köln)

Bitte alle Felder ausfüllen

Der Kommentar wird aus rechtlichen Gründen zuerst von der Redaktion gelesen. Es kann also bis zur Veröffentlichung eine gewisse Zeit dauern. Wir danken für Ihr Verständnis.
Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
Startseite Favoriten
in den Adressen
in den Adressen
in den Adressen
in den Adressen
in den Adressen
in den Adressen
in den Adressen