Köln - Arbeitnehmer sind dafür verantwortlich, pünktlich zur Arbeit zu kommen. Das gilt auch, wenn wegen eines Streiks Busse und Bahnen ausfallen oder Verspätung haben, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Sind der Arbeitskampf und seine mutmaßlichen Konsequenzen vorher angekündigt, müssen Berufstätige sich früher oder mit anderen Verkehrsmitteln auf den Weg machen. Wer das nicht tut und zu spät kommt, riskiert eine Abmahnung.
Wer Arbeitszeit verpasst, bekommt dafür außerdem keinen Lohn, so die Expertin. Nacharbeiten muss der Beschäftigte die versäumten Stunden prinzipiell nicht – auch wenn es in der Praxis so gehandhabt werden kann. (Kölnische Rundschau)