Mülheim - Für eine Debatte in der Bezirksvertretung Mülheim sorgte ein Positionspapier der Stadtverwaltung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Vor allem am Clevischen Ring werden regelmäßig Grenzwerte überschritten.
Wenn das Bundesverwaltungsgericht am 22. Februar die Klage der deutschen Umwelthilfe gegen NRW wegen Nichteinhaltung von Luftreinhalteplänen u.a. in Köln stattgibt, folgt mit hoher Wahrscheinlichkeit das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge.
Christian Hartwig vom Umweltamt verschaffte einen Überblick über Vorhaben, die zur Einhaltung der Grenzwerte, z.B. bei Stickoxiden, führen sollen. Die Vorschläge der Stadt basieren auf einem Maßnahmenkatalog des "Runden Tisches Luftreinhaltung". (KStA)