Dortmund - Einem Bettler, der Hartz IV empfängt, kann das Jobcenter die Bezüge kürzen, berichten die „Ruhr Nachrichten“. Michael Hansen hat keine Ausbildung, ist Hartz IV Empfänger und bettelt seit einigen Jahren in Dortmund.
Im Januar 2017 beobachtete ihn eine Mitarbeiterin des Jobcenters dabei. Die Behörde wollte wissen, was er durch die Bettelei einnimmt und ein Einnahmebuch sehen. Denn: Betteln wird vom Jobcenter als Beruf oder Selbstständigkeit betrachtet und so behandelt.
Wenig später griff das Amt durch: Die 760 Euro Hartz VI, die Hansen und seine Frau bekommen, wurden um 300 Euro gekürzt. Das Jobcenter begründete das damit, dass das erbettelte Geld leistungsrechtlich berücksichtigt werden muss. (EXPRESS)