EU - Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Arbeitgebern, muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern zu verbieten. Das Verbot jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne gerechtfertigt sein.
Wenn der Arbeitgeber gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will. Hintergrund waren zwei Fälle aus Deutschland. Eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kindertagesstätte wurde mehrfach abgemahnt, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit kam.
Ähnlich ging das Bundesarbeitsgericht 2019 mit dem Fall einer Muslimin aus dem Raum Nürnberg vor, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte. Während sich die Angestellte in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah, verwies die Drogeriekette auf unternehmerische Freiheit. (T-Online)