Grafik Stadt Köln
LKW-Fahrverbot zu den Kölner Lichtern

Köln - Wie bereits an Silvester und Karneval, gilt zu den "Kölner Lichtern" am 21. Juli 2018 ein mit der Polizei abgestimmtes Lkw-Fahrverbot für die Kölner Innenstadt.

Das Fahrverbot gilt von Samstag, 21. Juli 2018, 18 Uhr, bis Sonntag, 22. Juli 2018, 2 Uhr, für Lkw und Lkw mit Anhängern bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Das Fahrverbot gilt nicht für Busse.  

Ausnahmegenehmigungen können bis spätestens Freitag, 20. Juli 2018, 12 Uhr, beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, beantragt werden. (Stadt Köln)

Kommentar von Biker am 13.07.2017

Ausnahmen können bis zum 14.07.17 um 12 Uhr beantragt werden. Das sagt eine städtische Pressemitteilung am 13.07.17 um 8:00 Uhr. Das ist mal eine echt sportliche Frist, sozusagen für Sprinter ..

Kommentar von Dschihad Pitter am 13.07.2017

Mal angenommen, ich wär Terrorist. Dann würde ich die Pressemitteilung lesen, nicken, und den Sprengstoff vom LKW in einen Bus umladen. Dann würde ich alle meine Kumpels anrufen und nach Köln einladen: Zu einem Betriebsausflug in's Paradies ..

Rheinboulevard in Deutz (rb/MF)

Boulevard mit beschränkter Haftung

Deutz - Wenn am 21. Juli für die Kölner Lichter 2018 von einem Lastkahn auf dem Rhein aus tonnenweise Pyrotechnik in den Abendhimmel gefeuert wird, dürfte der Rheinboulevard am Deutzer Ufer erneut nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Die Bezirksvertretung Innenstadt kritisiert, dass die Verwaltung bis heute kein Konzept für den Boulevard vorgelegt hat. Ein grundsätzliches Konzept zum Umgang mit der Fläche bei Großveranstaltungen existiert nämlich bislang noch nicht.

Das Gremium hatte das bereits im vergangenen Jahr gefordert. Auf jeden Fall ist bei den Kölner Lichtern der rund 26 Millionen Euro teure Rheinboulevard nicht Teil der vom Veranstalter Nolden offiziell vermarkteten Fläche.

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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