Köln - Das Kölner Landgericht bestätigte am Dienstag (04.07.2017) das Urteil der Vorinstanz. Der Prediger hatte über zwei Jahre hinweg Sozialleistungen in Höhe von etwa 53.000 Euro in Anspruch genommen, obwohl er über Einkünfte verfügte.
Das Geld, dass er auch für den Unterhalt einer Limousine ausgab, stammte aus Spenden für seine mittlerweile verbotene Vereinigung „Die wahre Religion“. Von diesem Geld habe er Rechnungen des täglichen Lebens bezahlt und den Behörden nicht gemeldet, so das Gericht.
Abou Nagie hält sich im Ausland auf, um dort Projekte zu verwirklichen. Er war zum Prozess in Köln nicht erschienen. Vergangenen November hatte der Bundesinnenminister die Vereinigung Nagies verboten, weil sie aufgerufen habe, den Dschihad zu unterstützen. (WDR)