BRD - Das Verfassungsgericht stellt klar: Ausländische Regierungspolitiker haben in amtlicher Funktion kein Rederecht in der BRD. Über ein Verbot von Wahlkampf- Auftritten müsse die Bundesregierung entscheiden. (T-Online)Türkei - Erdogans Regierung reagiert aggressiv auf Auftrittsverbote für AKP-Politiker in Deutschland. Das Absurde daran: Das türkische Wahlrecht selbst untersagt es ausdrücklich, im Ausland Wahlpropaganda zu verbreiten.
(WELT)Kommentar: Es wäre lustig, wenn es nicht so traurig wäre: Die Türkei verstösst gegen die eigenen Gesetze und die BRD nimmt ihre Rechte nicht wahr und lässt Schwätzer und Hetzer Demokratie und Meinungsfreiheit beleidigen .. (rb/MF)