BRD - Wie die Saarbrücker Zeitung unter Berufung auf das Statistische Bundesamt berichtet, übernahmen die Behörden 2015 für mehr als 23.000 Beerdigungen eine Kostenerstattung.
Laut Gesetz werden die Kosten einer Bestattung vom Staat übernommen, wenn sie den Angehörigen nicht zugemutet werden können. So müssen die Sozialämter immer öfter für die Bestattungs-Kosten aufkommen. (DLF)
Kommentar: 10% der Bevölkerung sind schon zu Lebzeiten auf Sozialhilfe angewiesen. Daran ändert sich am erwerbsschwachen Lebensende nicht mehr viel. Aber auf eine Bestattung in Würde hat jeder Anspruch, unabhängig vom Einkommen. (rb/MF)