BRD - Bei Fahrradunfällen diskutiert man oft eine Mitschuld der Radfahrer, wenn sie keinen Helm anhatten. Die Verletzungen wären dann weniger schlimm gewesen. Besonders Autofahrer finden das Argument angesichts von Schmerzensgeld- und Schadenersatz-Zahlungen angebracht.
Allerdings werden dieselben Autofahrer bei einem Blick in den Rückspiegel feststellen, dass sie selbst auch keinen Helm tragen. Schaut man sich die Zahl der schweren Kopfverletzungen bei Autounfällen an, wäre eine Helmpflicht für Autofahrer genau so angebracht wie für Radfahrer.
Also, Schwamm drüber. Solange der Gesetzgeber keine Helmpflicht anordnet, kann es auch keine Verstöße dagegen geben. Und den nicht vorhandenen Verstoß kann man nicht zum Nachteil des Radfahrers auslegen. Die Polizei empfiehlt den Fahrradhelm, dagegen ist nichts einzuwenden. (rb/MF)