Bonn - Der 17-jährige Niklas, der in Bad Godesberg zu Tode geprügelt wurde, hatte eine Vorschädigung des Gehirns. Deshalb wurden die Tatvorwürfe gegen den Schläger abgemildert, statt Totschlag nur noch wegen Körperverletzung mit Todesfolge. (WDR) Kommentar: Tatsächlich passiert: Ein Autofahrer fährt in der Tempo 30-Zone zu schnell und tötet ein Kind. In der Berufungsverhandlung wird er freigesprochen. Ein Gutachter berechnete, dass er auch mit angepasster Geschwindigkeit den Unfall nicht hätte verhindern können.
In Ehrenfeld schießt ein Mann durch das offene Fenster einer Gaststätte auf den Wirt. Er wird von einem Tötungsvorsatz freigesprochen: Als Sportschütze hätte er getroffen, wenn er gewollt hätte. Da er nicht getroffen hat, hat er das auch nicht gewollt. (rb/MF)