München - Eine Münchnerin wollte ihrer Schwiegertochter untersagen, den Leichnam ihres Sohnes in der Türkei zu bestatten. Es sei ihr kaum möglich, das Grab ihres Sohnes zu besuchen. Für das Gericht aber zählt nur, was im Sinne des Verstorbenen ist. (T-Online) Kommentar: Das Urteil ist angemessen, zeigt aber auch das Problem der Zugehörigkeit: Viele Türken, Araber und Nordafrikaner wollen in ihrer Heimat begraben werden. Das ist in der Regel nicht Deutschland, selbst, wenn sie hier geboren wurden.
Im Hintergrund wirkt ein Islam, der seine Leute auch nach dem Tod und über alle Landesgrenzen zusammenhält. Europa glaubt, dass man dieser Integrations- Verweigerung mit Religions- und Visafreiheit und der doppelten Staatsbürgerschaft begegnen sollte. (rb/MF)