BRD - Vor dem Bundesgerichtshof ist eine junge Intersexuelle mit dem Wunsch gescheitert, sich als Geschlecht "inter" oder "divers" eintragen zu lassen. Das Personenstandsgesetz lasse dies nicht zu, entschied der XII. Zivilsenat laut Mitteilung des BGH.Das Gericht befand aber, dass sich die Frage erübrige. Intersexuelle können seit 2013 jede Geschlechtsangabe im Geburtenregister streichen lassen und damit komme es auch zu keinen unzutreffenden Festlegungen mehr. Bei Interesse:
Az. XII ZB 52/15.
(T-Online) Kommentar: Wir haben das immer für einen doofen Witz gehalten, aber jetzt beschäftigt das Thema die Gerichte: Fragt einer den frisch gebackenen Papa: "Wat isset? Jung' oder Mädchen?" Der, mit einem Achselzucken: "Is doch ejal, kann et sich mit achtzehn selber aussuchen .." (rb/MF)