Bergisch Gladbach - Eine muslimische Patientin verweigert einem Mediziner den Handschlag. Nach einem Streitgespräch mit dem Ehemann der Patientin bricht der Arzt die Behandlung ab. Am Mittwoch steht er als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Bensberg. Das Ehepaar fordert ein Schmerzensgeld nicht unter 2.000 Euro. Die verweigerte Behandlung verstoße gegen das Gleichbehandlungsprinzip, weil es religiös motiviert sei, so der Anwalt der Familie.
Die Richterin will der Forderung nicht folgen. Nicht der verweigerte Handschlag, sondern die folgende Diskussion und deren Verlauf sei der Grund für den Abbruch der Behandlung. Das Urteil wird am 08.06.16 verlesen.
(KStA, 19.05.16)