BRD - Aus Sicht der Gaststätten-Gewerkschaft NGG muss der Zoll viel häufiger kontrollieren, ob der Mindestlohn in Hotels, Bars und Restaurants bezahlt wird. Als Beispiel nannte sie den Rückgang der Kontrollen im Großraum Düsseldorf.
Im vergangenem Jahr seien im Großraum Düsseldorf noch nicht einmal 4% aller Hotels und Gaststätten überprüft worden. Insgesamt hätte das Hauptzollamt 123 Betriebe aufgesucht, das waren noch einmal knapp 20 weniger als im Vorjahr.
Der Zoll begründet das so: Man habe den Schwerpunkt mehr auf organisierte Schwarzarbeit gelegt. Bei etwa einem Viertel der überprüften Gastronomien stellten die Zollbeamten Verstöße gegen den Mindestlohn fest. (WDR)