Der Bundestag hat die Beschneidung erlaubt. (Bild Tilly/BGS)
Beschneidungsfeier an Karfreitag verboten

Köln - Beschneidungsfeiern an Karfreitag bleiben verboten. Damit weist das Kölner Verwaltungsgericht die Klage eines Gastronomen ab. Der Mann vermietet einen Festsaal, der für muslimische Feiern benutzt wird.

Das Ordnungsamt hatte ihm untersagt, an Karfreitag den Raum für Beschneidungsfeiern zu vermieten. Der Grund: bei solchen Festen werde laute Musik gespielt und auch getanzt. (WDR , 12.12.15)

Kommentar: Der Kölner Veranstalter verfolgt die Sache jetzt seit 2015 und ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht NRW erneut unterlegen. Jetzt bleibt ihm noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. (rb/MF)

Kommentar von Jesses am 28.03.2018

Warum muss die Beschneidungsfeier gerade am Karfreitag sein? Aufstrebende Religionen übernehmen im Kampf gegen ihre Vorgänger zuerst deren Feiertage. Darum ist auch der Tag der offenen Moschee am gleichen Tag wie der Tag der deutschen Einheit. Das machten die Christen in ihrer Expansionsphase mit den Juden genau so.

Kommentar von Frank N Stein am 28.03.2018

Die Beschneidungsfeier ist an Karfreitag verboten, das Feiertagsgesetz will es so. Die Beschneidung an sich ist aber das ganze Jahr über erlaubt. Nun ja, was ist auch ein bisschen Körperverletzung gegen die unerhörte Störung der Feiertagsruhe?

Mission Mülheim

Mülheim - Wir laden Sie herzlich zu einem Plenum mit Informationsständen ein, mehr über die Arbeit der rechtsrheinischen Willkommensinitiativen, die Geflüchtete unterstützen, zu erfahren.

Sie können die Arbeit mit Geflüchteten mitgestalten: Begleiten Sie eine Familie auf dem Weg der Integration. - Helfen Sie jungen Menschen, einen Schulabschluss zu machen und auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Wir laden Sie herzlich zu unserer Infoveranstaltung in das Bezirksrathaus Mülheim, Wiener Platz 2, 51065 Köln ein. Termin: 20. März 2018, von 18:00 bis 20:00 Uhr. Schirmherr ist der Bezirksbürgermeister Fuchs. (WiKu)

Rheinboulevard in Deutz (rb/MF)

Boulevard mit beschränkter Haftung

Deutz - Wenn am 21. Juli für die Kölner Lichter 2018 von einem Lastkahn auf dem Rhein aus tonnenweise Pyrotechnik in den Abendhimmel gefeuert wird, dürfte der Rheinboulevard am Deutzer Ufer erneut nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Die Bezirksvertretung Innenstadt kritisiert, dass die Verwaltung bis heute kein Konzept für den Boulevard vorgelegt hat. Ein grundsätzliches Konzept zum Umgang mit der Fläche bei Großveranstaltungen existiert nämlich bislang noch nicht.

Das Gremium hatte das bereits im vergangenen Jahr gefordert. Auf jeden Fall ist bei den Kölner Lichtern der rund 26 Millionen Euro teure Rheinboulevard nicht Teil der vom Veranstalter Nolden offiziell vermarkteten Fläche.

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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