Stammheim -
Mehrere Familien legten zusammen und stellten im Vorgarten für ihre Kinder einen Pool zum Planschen auf. Doch der Hauseigentümer GAG forderte sie auf, den Pool umgehend zu entfernen. Der Grund ist rechtlicher Natur, weil das Gelände frei zugänglich ist. „Sollte ein Unfall geschehen und ein Kind, womöglich auch aus der Nachbarschaft, im Pool ertrinken, haftet die GAG“, hieß es. Als Eigentümer trägt die GAG die Verkehrs- Sicherungspflicht.
(EXPRESS)
Kommentar: Die GAG trifft keine Schuld. Die Mieter hätten vorher fragen sollen, aber man kann nicht an alles denken. Schade nur für die Pänz, denn der nahe Rhein ist keine Alternative. Und das nächste Schwimmbad? Ist jedenfalls nicht um die Ecke .. (rb)