Versteht unsere Verwaltung so etwas noch unter "Gewerbefreiheit"? (rb/MF)
06.04.2023
Scooter-Märchen

Köln - Es hat sich in Köln schnell herumgesprochen: Die Stadt kann E-Scooter nicht verbieten.  E-Scooter seien bundesweit zugelassen und könnten nicht einfach verboten werden. In dem Zusammenhang wird oft das Vorbild Paris genannt.

Aber dort werden nicht die E-Scooter verboten, sondern das Leihgeschäft damit untersagt. Und das darf die Stadt, denn sie ist für die öffentliche Ordnung zuständig. Die Scooterverleiher lassen zu, dass ihre Fahrzeuge behindernd abgestellt werden.

Sie werden in Wald und Fluss geworfen und betrunken mit der Folge von schlimmen Unfällen genutzt. Die Scooterverleiher gefährden ununterbrochen die öffentliche Sicherheit. Das muss sich keine Stadt gefallen lassen. Außer Köln, natürlich .. (rb/MF)