Dieses Auto wurde vom Unfallverursacher gerammt. (Bild: kra)
13.04.2014
Schaf-Richter
Köln - Ömer B. (32), der „Rotraser“, kann vorerst aufatmen. Anders als in erster Instanz werteten die Richter die Amokfahrt durch Köln im Dezember 2011, bei dem 7 Menschen fast getötet wurden, lediglich als fahrlässige Körperverletzung.

Der Amtsrichter, der Ömer B. 2012 für 2 Jahre und 3 Monate hinter Gitter schickte, ging von vorsätzlicher Körperverletzung aus. Das entspricht nicht dem „Täterprofil des Angeklagten“, so das Berufungsurteil: 2 Jahre Haftstrafe auf Bewährung. (KStA)

Kommentar: Trunkenheit, Körperverletzung, keinen Führerschein, Fahrerflucht - was für ein miserables Täterprofil. Da erschien die zweijährige Haft nicht zu streng. Jetzt kann er den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Das ist aktive Opfer-Verhöhnung. (rb/MF)