23.04.2022
Raser frei gesprochen

Stendal - Das Verfahren gegen einen tschechischen Millionär, der mit bis zu 417 km/h über die Autobahn 2 gefahren sein soll, wurde eingestellt. Für eine Anklageerhebung gebe es keinen ausreichenden Tatverdacht, so die Staatsanwaltschaft.

Dem Raser war ein verbotenes Rennen im Sinne einer Einzelfahrt vorgeworfen worden. Nach dem Strafgesetzbuch ist auch ein sogenanntes Alleinrennen strafbar, wenn sich der Fahrer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt."

Einzig, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Alle drei Tatbestandsvoraussetzungen lägen nicht vor. Es gebe in dem Autobahnabschnitt keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Zudem sei der Bugatti Chiron für Fahrten mit hohen Geschwindigkeiten ausgelegt. (KR)

Kommentar von Volkswagner am 23.04.2022

Die meisten Deutschen glauben, 130 km/h sei eine vernünftige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn. Dagegen knallt die Staatsanwaltschaft die 417 km/h-Freikarte auf den Spieltisch und macht den Begriff des Alleinrennens lächerlich. Willkommen im Club der Mobilioten ..