Mülheim - Das Urteil gegen Amine A. ist rechtskräftig: Die Revision des Todesrasers von Mülheim ist abgeschmettert worden (Aktenzeichen 81 Ss 23/09 - 83). Damit ist das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.10.2008 rechtskräftig geworden.Durch das Urteil wurde der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung und Verkehrsunfallflucht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Strafsenat des OLG Köln hat entschieden: Es gab keine Rechtsfehler - deswegen gibt es auch keine Revision.
(EXPRESS)Kommentar: Wir erinnern uns: Das Unfallauto war nicht bezahlt und nicht versichert. Damit ist der Täter gerast, verunfallt und getürmt. Unterlassene Hilfeleistung und Fahrerflucht. Im Verfahren die Justiz bedroht und die Opfer-Angehörigen attackiert. Hört sich das nicht eher nach Tollwut als nach einem Verkehrsdelikt an? (rb/MF)