Justizzentrum Köln (Bild Eckhard Henkel, CC BY-SA 3.0, Wikipedia)
26.05.2019
Mildes Raserurteil

Mülheim - Nach einer Entscheidung des Landgerichts muss der Raser (37) vom Clevischen Ring nicht dauerhaft in eine psychiatrische Anstalt. Der Mann war im März 2018 im Zustand paranoider Schizophrenie mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren.

Das Gericht entzog ihm für vier Jahre die Fahrerlaubnis. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Sperre der Fahrerlaubnis gefordert. Der 37-Jährige war am Tattag gegen 21.30 Uhr mit einem Jaguar mehrmals den Clevischen Ring rauf und runter gerast. Dabei wechselte er wiederholt auf die Gegenfahrbahn.

Ferner missachtete er bei seiner Fahrt mehrere rote Ampeln. Vom Clevischen Ring fuhr der Mann über die Düsseldorfer Straße in Richtung Leverkusen. Als er rechts in den Dünnwalder Kommunalweg einbiegen wollte, verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und setzte den Wagen gegen einen Lichtmast. (KR)

Kommentar von Biker am 26.05.2019

Ein rasendes Auto ist nicht nur in der Hand eines Irren eine tödliche Waffe. Eine Gesellschaft, die am liebsten das Tragen selbst eines kleinen Obstmessers verbieten möchte, sollte sich mal überlegen, warum sie bei der Benutzung der tödlichen Autowaffe so überaus entspannt urteilt ..