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07.11.2008
„Todesraser” erneut vor Gericht
Mülheim - Der Fall um den „Todesraser“ Amine A. beschäftigt erneut die Gerichte. Demnächst wird sich das Kölner Oberlandesgericht mit dem Fall befassen, denn der Anwalt des Harz IV. Empfängers hat Revision gegen das in der vergangenen Woche verkündete Urteil eingelegt. Der 27-jährige Algerier hatte im Dezember 2007 in Mülheim einen Rentner angefahren, der vier Wochen später an den Folgen des Unfalls starb.

Vor dem Landgericht war in der vergangenen Woche in einer Berufungsverhandlung wegen fahrlässiger Tötung zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Damit hatte das Landgericht das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes bestätigt, das angesichts des bisherigen Lebenslaufs des Angeklagten die Chance auf eine Bewährungsstrafe verneint hatte. (KStA, HD)

Kommentar: Der Angeklagte schöpft den Rechtsweg aus. Was das heißen kann, kann der Bürger in diesem Fall erschöpfend mitverfolgen. Wollte der Unfallfahrer zwischenzeitlich das Land verlassen, hat er seine Meinung nun geändert. Vielleicht arbeitet sein Anwalt schon an einem Antrag auf Haftentschädigung? Wundern würde es wohl niemand mehr .. (rb/MF)