Auenweg-Raser Firat M. (24, links) und Erkan F. (25) mit Verteidiger Sebastian Schölzel. Foto Arton Krasniqi
24.03.2018
Bekommen Raser den Führerschein zurück?

Mülheim - Nach dem Knast-Urteil gegen die beiden Totraser vom Auenweg stellt sich die Frage: Bekommen Erkan F. (25) und Firat M. (24) jemals ihren Führerschein zurück?

Unter Umständen ja. Mit Urteil vom 14. April 2016 hatte das Landgericht Köln eine Führerschein-Sperrfrist von dreieinhalb Jahren verhängt. Im Oktober 2019 können die Verurteilten demnach ihre Fahrerlaubnis neu beantragen.

Dann entscheidet die Führerscheinstelle, wie verfahren wird. Firat M. zeigte nur wenig Reue und dürfte den Lappen nur schwer zurückbekommen. Sein Unfall-Auto, das auf den Vater zugelassen ist, bleibt vorerst beschlagnahmt. (EXPRESS)

Kommentar von Biker am 24.03.2018

Wäre ich Angehöriger der getöteten Radfahrerin, würde mir beim Bericht über die völlig nebensächlichen Führerscheinbelange der Raser das Kotzen kommen. Aber so mahlt die Justiz eben unerbittlich auch die kleinsten Körner klein ..