Gedenkstelle für getötete Radfahrerin am Auenweg. (rb/MF)
07.07.2017
Raser-Urteil aufgehoben

Mülheim - Der Bundesgerichtshof hat die verhängten Bewährungsstrafen nach einem Autorennen mit tödlichem Ausgang in Köln-Mülheim aufgehoben. Die Karlsruher Richter betonten, hier gebe es Begründungsmängel.

Das Verfahren wurde zurück an das Landgericht Köln verwiesen. Die beiden jungen Männer müssen nun befürchten, dass sie die Haftstrafen verbüßen müssen. Die Beschuldigten hatten sich im April 2015 ein spontanes Rennen in Köln geliefert.

Bei einem Unfall war eine 19-jährige Studentin getötet worden. Die Kölner Richter verurteilten den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und den zweiten Raser zu eindreiviertel Jahren Haft. (DLF)

Kommentar von Biker am 06.07.2017

Die beiden jungen Männer müssen nun eine Haftstrafe "befürchten"? Vielleicht wären sie in anderen Kulturkreisen sogar froh, im Gefängnis vor dem Zorn der Angehörigen sicher zu sein ..

Kommentar von Justitia am 06.07.2017

Sollte die Bewährung tatsächlich in Haft umgewandelt werden, könnten sich die Verurteilten in's Ausland absetzen. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich Täter so der Strafe entziehen.