Mülheim - Das illegale Autorennen im April 2015 auf dem Auenweg, bei dem eine 19-jährige Radfahrerin getötet wurde, wird im Juni den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Die beiden Angeklagten hatten sich mit ihren getunten Autos am Abend des 14. April 2015 in der ein spontanes Rennen geliefert. Bei Tempo 95 verlor der vordere Fahrer die Kontrolle.
Auf den Tag genau ein Jahr später verurteilte das Kölner Landgericht die damals 22 und 23 Jahre alten Männer wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von 2 und 1 3/4 Jahren auf Bewährung.
(KStA)
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