Andenken an die getötete Radfahrerin auf dem Auenweg (rb/MF)
27.01.2017
Revision gegen Raserurteil
Mülheim - Der Generalbundesanwalt hat sich in den Prozess um die Raser vom Auenweg eingeschaltet und wird die Revision vor dem Bundes- Gerichtshof vertreten. Ein Termin für die Verhandlung vor dem 4. Strafsenat am BGH steht noch nicht fest.

Die beiden Raser hatten sich am 14. April 2015 ein spontanes illegales Autorennen geliefert. In einer Kurve verlor ein Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug und raste in eine 19-jährige Radfahrerin. Die Studentin erlag wenige Tage später ihren schweren Verletzungen.

Die beiden Männer wurden im April 2016 vom Landgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Fahrer des Unfallwagens bekam zwei Jahre, sein Mitangeklagter ein Jahr und neun Monate. Die Urteile stießen in weiten Teilen der Öffentlichkeit auf Fassungslosigkeit. (KR)
Kommentar von Frank am 27.01.2017

Hallo, in einer Kurve? Ich fahre oft mit dem Rad da vorbei, aber die Kurve ist weit weg. Da sind mindestens 100 Meter gerade Strasse. Für mich ist das Urteil bis heute völlig unverständlich.