Mülheim - Der Generalbundesanwalt hat sich in den Prozess um die Raser vom Auenweg eingeschaltet und wird die Revision vor dem Bundes- Gerichtshof vertreten. Ein Termin für die Verhandlung vor dem 4. Strafsenat am BGH steht noch nicht fest.Die beiden Raser hatten sich am 14. April 2015 ein spontanes illegales Autorennen geliefert. In einer Kurve verlor ein Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug und raste in eine 19-jährige Radfahrerin. Die Studentin erlag wenige Tage später ihren schweren Verletzungen.
Die beiden Männer wurden im April 2016 vom Landgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Fahrer des Unfallwagens bekam zwei Jahre, sein Mitangeklagter ein Jahr und neun Monate. Die Urteile stießen in weiten Teilen der Öffentlichkeit auf Fassungslosigkeit.
(KR)