Mülheim - Dem sogenannten
Todesfahrer von Mülheim wird Anfang kommender Woche der Prozess
gemacht.
Am Montag, 9. Juni, muss sich Amine A. von 10.30 Uhr an vor
dem Kölner Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung,
Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht
verantworten. Seit dem 23. April sitzt der 27-Jährige in der
Justizvollzugsanstalt in Ossendorf, weil er nach Auffassung der
Anklagebehörde gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat
..
Im November 2002 war Amine A. wegen
Raubes und gemeinschaftlicher Körperverletzung zu 18 Monaten
Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Die
Staatsanwaltschaft widerrief die Bewährung, als sie die neue
Anklage erhob. Weil der 27-Jährige der Aufforderung, sich zum
Haftantritt im Gefängnis zu melden, nicht Folge leistete, wurde
Haftbefehl erlassen.
Dem Mann, der mit einer deutschen Frau
zwei Kinder hat und eine befristete Aufenthaltsgenehmigung
besitzt, droht außer einer Haftstrafe
die erneute Abschiebung nach Algerien. Seit 1994 hat die deutsche
Polizei mehr als 50 Mal wegen verschiedener Tatvorwürfe gegen
ihn ermittelt. Im Juli 2003 wurde er abgeschoben; im Oktober 2006 durfte er wieder einreisen, nachdem er die
Vaterschaft für das erste Kind seiner Lebensgefährtin in
Köln anerkannt hatte. Das Paar lebt von Hartz IV.
(KStA, Clemens Schminke)