Mülheim - Der Tod einer Radfahrerin durch Raser wird nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Das entschied das Oberlandesgericht Köln und gab damit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt. Zur Begründung verwies das Oberlandesgericht auf das große überregionale Medieninteresse, das der Fall gefunden hatte. Das Landgericht hatte den Fall an das niedrigere Amtsgericht delegiert, doch das ist nun aufgehoben.
(KStA) Kommentar: Den Fall vor dem Amtsgericht zu verhandeln, läuft, wie in vergleichbaren Fällen, auf eine zweijährige Bewährungsstrafe hinaus. Das Landgericht kann eine höhere Straße verhängen. Das dürfte der Schwere der Tat und dem Leid der Hinterbliebenen eher angemessen sein. (rb/MF)