Köln - Der tödliche Unfall passierte am 14. Mai 2020. Der Lkw-Fahrer bog von einer Baustelle auf den Hohenzollernring ab und blieb ein paar Meter weiter an der Kreuzung vor der roten Ampel stehen. Zwei Radfahrer fahren rechts am LKW vorbei und stellen sich vor der roten Ampel auf.
Das spätere Opfer radelt als dritte an und bleibt hinter den anderen stehen. Als die Ampel umspringt, fahren die ersten beiden vor dem Lkw los, das spätere Opfer jedoch bleibt auf Höhe des Lkw. Der lässt die ersten beiden passieren und biegt dann ab, mit tödlichen Folgen für die dritte Radlerin.
Das Urteil war eine Überraschung: Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft als auch der Vertreter der Nebenklage hatten nur auf eine Geldstrafe – 180 Tagessätze á 55 Euro – plädiert. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. (EXPRESS)
Ich glaube, dass die Erinnerung an den Unfall für den Fahrer die schlimmere Strafe ist, wenn er einigermaßen normal tickt. Aber für moralisch robustere Naturen sind sechs Monate auf Bewährung nichts, was sie schlechter schlafen lässt ..