Die aktuelle Amtsperiode der Schöffen geht von 2019 bis 2022. (Foto Meisenberg)
04.11.2024
Schöffen in Köln

Köln - Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie sind nur dem Gesetz verpflichtet und im Amt an keine Weisungen gebunden. Ihre Amtsperiode dauert fünf Jahre.

Schöffen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben, die deutsche Sprache beherrschen und in Köln wohnen. Sie müssen für Gerichtstage keinen Urlaub nehmen und dürfen nicht gekündigt werden, wenn sie berufen wurden.

Jedes Jahr werden die Schöffen einem neuen Richter zugelost. Im November erhalten sie die Termine für das kommende Jahr. Die Fälle, die verhandelt werden, erfahren sie erst bei Verlesung der Anklage im Gerichtssaal. (rb/MF)

Kommentar von Migrantiger am 28.10.2019

Man muss Deutscher sein und Deutsch können? Das ist rassistisch! Ich würde mich lieber einem muslimischen Friedensrichter anvertrauen als der christlich deutschen Rechtssprechung. Allah sei Dank sehen das immer mehr meiner Freunde genau so. Oft reicht schon ein wenig, ähh, gutes Zureden und sogar laufende Prozesse vor der deutschen Gerichtsbarkeit lösen sich in Nichts auf ..