Berlin - Ein junger Muslim darf an seiner Schule nicht demonstrativ gen Mekka beten. Nach mehrjährigem Streit wies das Bundesverwaltungs- Ggericht die Klage des 18-Jährigen zurück. Er müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen.Durch die öffentlichen Ritualgebete werde der Schulfrieden gestört. Allerdings sei es eine Einzelfallentscheidung. Anwältin Margarete Mühl-Jäckel, die den Berliner Senat vertrat, sagte in der Verhandlung, eine staatliche Schule habe eine Integrationsaufgabe. Um diese zu befrieden, sei "eine striktere Distanzierung zur Religion" nötig.
(Welt) Kommentar: Der Richter betont den Einzelfall-Charakter und lädt zur nächsten Gerichtsrunde ein. Die Anwältin der Stadt Berlin fordert mehr Distanz zur Religion an den Schulen. Das allerdings wünscht sich auch die immer größer werdende Gruppe der konfessionslosen Mitbürger. (rb/MF)